Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung bildet in unserem Büro neben der Vermessung und Baulandumlegung ein weiteres Tätigkeitsfeld. Auch in diesem Bereich können wir auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken.
Verkehrswertgutachten
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
– Wohn- und Gewerbe- Immobilien
– Wohnungs- und Teileigentum
– Erbbaurechte - Rechte und Belastungen an Grundstücken
– Wohnungs- und Nießbrauchrechte
– Baulasten und Dienstbarkeiten
– Verrentung von Kaufpreisen
Zur Verkehrswertermittlung sind nicht nur bautechnische und bodenrechtliche Belange zu berücksichtigen, vielmehr ist die zukunftsorientierte Marktfähigkeit einzuschätzen. Aufgrund unserer langjährigen Bewertungstätigkeit verfügen wir über die notwendigen Marktkenntnisse.
Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
Die Wertermittlung in städtebaulichen Bodenordnungsverfahren ist eine Spezialdisziplin. Als Geschäftsstelle mehrerer Umlegungsausschüsse haben wir jahrelange Erfahrung in der Ermittlung von Einwurfs- und Zuteilungswerten und bei der Bemessung von Ausgleichsleistungen.
Beleihungswertgutachten
- Wohn- und Gewerbe- Immobilien
Beleihungswertermittlungen sind die Grundlage für Neu-, Um- und Nachfinanzierungen. Die Kreditinstitute haben neben den allgemeinen Grundsätzen der Beleihungswertermittlung eigene Richtlinien.
Miet- und Pachtwertgutachten
- Wohn- und Gewerbe- Immobilien
- landwirtschaftliche Grundstücke
Miet- und Pachtwertgutachten erfordern genaue Kenntnisse des Marktes und tatsächliche Vergleichsmieten. Durch unsere umfassende Gutachtertätigkeit kennen wir den Mieten- und Pachtmarkt.
Qualitätssicherung
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für alle Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Zertifizierte Sachverständige müssen ihre persönliche Eignung durch mehrjährige Berufspraxis und eine umfangreiche Prüfung nachweisen. Sie sind zu regelmäßiger (jährlicher) Fortbildung verpflichtet. Das garantiert einen hohen Standard der Qualitätssicherung.